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AGB

AGB – ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN

1. Geltung
Diese AGB – Allgemeinen Lieferbedingungen („Bedingungen“) gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für alle Angebote der und Lieferverträge mit der myonic GmbH (“myonic” oder “Verkäufer”). Einkaufsbedingungen des Kunden (“Kunde” oder “Käufer”) sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, myonic hat deren Geltung schriftlich zugestimmt.
Alle Angebote, Auftragseingangs- und Auftragsbestätigungen durch myonic erfolgen nur auf Grundlage dieser Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden hiermit zurückgewiesen und deren Geltung wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, der Verkäufer stimmt diesen schriftlich zu.
Diese Bedingungen finden auch Anwendung auf alle myonic-Beratungs-, Dienst- und Werkleistungen, sowie auf alle Folgegeschäfte.

2. Angebot und Vertragsschluss

Jede Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. myonic kann dieses nach seiner Wahl innerhalb von vier Wochen entweder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware innerhalb dieser Frist annehmen.
Anzahl, Qualität und Beschreibung, sowie die Spezifikationen der Ware entsprechen derjenigen des Angebots des Verkäufers (sofern vom Käufer akzeptiert) oder der Bestellung des Käufers (sofern vom Verkäufer akzeptiert). Die Spezifikationen, Verkaufsunterlagen, Angebote, usw. sind streng vertraulich und dürfen Dritten gegenüber nicht zugänglich gemacht werden.

Angaben in Prospekten, Katalogen, technischen Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Projekten, Studien und dergleichen sind nur verbindlich, soweit sie von uns ausdrücklich anerkannt sind.
Sofern die Gegenstände nach Entwürfen, Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die uns vom Käufer übergeben werden, oder nach seinen Angaben irgendwelcher Art anzufertigen und zu liefern sind, übernimmt der Käufer die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ersetzt alle Schäden, die aus einer Verletzung von Rechten Dritter entstehen.

Der Käufer ist sowohl für die inhaltliche Richtigkeit seiner Bestellungen verantwortlich als auch dafür, dass der Verkäufer alle notwendigen Informationen in angemessener Zeit erhält, die er für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung benötigt.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an der Ware vorzunehmen, die entweder notwendig sind, um regulatorische Vorgaben zu erfüllen oder, wenn die Ware gemäß den Spezifikationen des Verkäufers geliefert wird, weder die Qualität noch die Leistung der Ware wesentlich beeinflussen.

3. Preise

Der Preis für die Produkte ist der vom Verkäufer angebotene Preis. Sind keine Preise angeboten, gelten die am Tag der Auftragsbestätigung in den Preislisten des Verkäufers enthaltenen Preise. Für Produkte, die für den Export bestimmt sind, gilt die Export-Preisliste des Verkäufers. Sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde, verstehen sich die myonic Preise ab Werk. Falls keine andere Preisbestimmung vereinbart wurde, verstehen sich die Preise netto, exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

myonic behält sich das Recht vor, angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Rohstoff-, Material-, Energie-, Lager-, Transport- und/oder Vertriebskosten für Lieferungen und Leistungen, die vier (4) Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen bzw. erbracht werden, vorzunehmen.
myonic wird den Kunden hierüber schriftlich (elektronische Form wie E-Mail genügt) informieren. Die Preisänderung wird frühestens zwei (2) Wochen nach der Mitteilung wirksam.

Bei Preiserhöhungen von jeweils mehr als 5% oder jährlich kumulativ von 10% ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei (2) Wochen nach Mitteilung der Preisänderung vom Vertrag kostenlos zurückzutreten bzw. den Vertrag schriftlich zu kündigen. Die Preisänderung wird sodann dem Kun den gegenüber nicht wirksam.

Eine Erhöhung des jeweiligen Preises findet in jedem Fall nur dann statt, sofern und soweit kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen
Bereichen, etwa bei Vertriebskosten, erfolgt. Bei einer Reduzierung der genannten Kosten kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

4. Zahlung

Der Käufer leistet die Zahlungen entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben Gebühren, Zöllen und dergleichen gemäß den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen.
Wenn der Käufer die Anzahlung oder die bei Vertragsschluss zu stellenden Sicherheiten nicht vertragsgemäß leistet, ist myonic nach Ablauf einer von myonic gesetzten angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
Gegenüber Kunden, mit denen myonic nicht in Geschäftsverbindungen steht, behält sich myonic vor, Lieferungen nur gegen Nachnahme des Rechnungsbetrages bzw. gegen Vorkasse abzuwickeln.

Abweichende Zahlungsbedingungen gelten nicht. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung von Zahlungen, oder Ausübung von behaupteten Sicherungsrechten oder Zurückbehaltungsrechten berechtigt, es sei denn, solche Ansprüche sind unbestritten und ausdrücklich von myonic anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt worden.

5. Lieferzeiten

Die Auslieferung der Ware erfolgt durch den Käufer, indem er sie auf dem Betriebsgelände des Verkäufers nach Anzeige der Versandbereitschaft durch den Verkäufer abholt, oder, falls ein abweichender Lieferort bestimmt ist, durch den Verkäufer durch Versendung der Ware an diesen Ort. Falls vom Käufer verlangt, versichert der Verkäufer die Ware auf Kosten des Käufers.

In den Bestellungen genannte oder in sonstiger Weise durch den Käufer bestimmte Liefertermine sind solange unverbindlich, wie sie nicht entweder schriftlich vom Verkäufer akzeptiert oder durch die Vornahme der entsprechenden Leistung bewirkt wurden.
Kommt der Käufer mit seiner Verpflichtung zur Abnahme der Ware in Verzug, entfällt hierdurch nicht die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises.
Die Lieferzeit verlängert sich

a) wenn uns die Angaben, die myonic für die Erfüllung des Vertrags benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Käufer diese nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferungen oder Leistungen verursacht; oder

b) wenn Hindernisse auftreten, die myonic trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie uns, einem Lieferanten, beim Käufer oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Boykott, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, behördliche Maßnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse; oder

c) wenn der Käufer oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, insbesondere wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht einhält.

6. Versand
Der Versand der Ware erfolgt ab Werk gemäß vereinbarten IN-COTERMS 2010. Eilgut- und Expresspost-Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers, sofern dieser entsprechende Lieferungen beauftragt hat. Die Wahl der konkreten Versandart bleibt myonic überlassen.
Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden vorgenommen. Zur Erhaltung des Transportversicherungsschutzes ist der Kunde verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang auf Transportschäden hin zu untersuchen. Offensichtliche Schäden an der Ware oder der Verpackung sind von dem Frachtführer oder dessen Erfüllungsgehilfen auf dem Frachtbrief zu bestätigen. Verdeckte Schäden sind dem Transportführer unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen.

7. Gewährleistung
Die Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln setzen voraus, (i) dass der Kunde die Ware nach Lieferung auf Mängel hin untersucht und (ii) dass der Kunde den Verkäufer über entdeckte Mängel gemäß den nachfolgenden Regelungen informiert hat.
Der Kunde hat dem Verkäufer offene Mängel binnen 10 Tagen nach Erhalt der Ware und verdeckte Mängel binnen 10 Tage nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese schriftliche Anzeige innerhalb der vorgenannten Frist, verliert der Kunde seine entsprechenden Mängelrechte.
Der Verkäufer gewährleistet, dass alle gelieferten Produkte frei von Material- und Verarbeitungsmängeln sind, mit den vereinbarten Spezifikationen übereinstimmen und, für den Fall, dass der Käufer keine Designvorgaben gemacht hat, frei von Designfehlern sind.
Sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, gewährleistet der Verkäufer nicht, dass sich die Ware für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung eignet.

Den zuvor genannten Gewährleistungsrechten liegen die folgenden Bedingungen zugrunde:
Der Verkäufer haftet nicht für Defekte, die auf Designvorgaben oder Spezifikationen des Käufers beruhen;
Die zuvor genannten Gewährleistungsansprüche erstrecken sich nicht auf Teile, Materialien oder Gegenstände die vom Käufer selbst oder in dessen Namen hergestellt wurden, es sei denn, dies wurde vom Verkäufer ausdrücklich zugesichert.
Die Gewährleistung umfasst keine Mängel, die aufgrund unsachgemäßer Installation oder Unterhaltung, Fehlgebrauch, Nichtwartung, oder irgendeine unsachgemäße Anwendung hervorgerufen wurden.
Die vorgenannten Haftungserleichterungen sind ausgeschlossen sofern ein Defekt auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Verkäufers beruht.

Im Fall eines Sachmangels ist myonic nach seiner Wahl berechtigt, die defekte Ware entweder zu reparieren oder neu zu liefern („Nacherfüllung“). Ein Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn er für myonic nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, verweigert, unzumutbar oder hat der Besteller myonic erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt oder ist eine Fristsetzung entbehrlich, ist der Besteller berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn es liegt ein Haftungsfall nach § 8 vor.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrübergang und beträgt 12 Monate.
Nehmen der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den von myonic gelieferten Waren vor, so entfällt myonic´s Mängelhaftung.
Bei allen Ein- und Rücksendungen sind der Lieferschein (Packzettel) und die Originalverpackung mitzuschicken. Ergibt sich, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, so ist myonic berechtigt, neben den Kosten für den Versand auch eine angemessene Vergütung zu berechnen.

8. Haftungsbegrenzung
Die Haftung von myonic, egal aus welchem Rechtsgrund, ist begrenzt auf Schäden, die direkt von myonic entweder vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die gesetzlich zwingende Haftung bleibt hiervon unberührt.

9. Gefahrübergang
Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht wie folgt auf den Käufer über:
Handelt es sich beim Lieferort nicht um die Betriebsstätte des Verkäufers, findet der Gefahrübergang in dem Zeitpunkt statt, in dem die Ware geliefert wird oder, falls der Käufer in Annahmeverzug gerät, in dem Zeitpunkt, in dem der Verkäufer dem Käufer die Ware angeboten hat.
Handelt es sich beim Lieferort um die Betriebsstätte des Verkäufers („ex works“, Incoterms 2010) findet der Gefahrübergang in dem Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft der Ware statt.

10. Eigentumsvorbehalt
myonic behält sich das Eigentum an den an den Kunden gelieferten Waren bis zur deren vollständigen Bezahlung und bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich etwaiger Folge-/indirekter Schäden (z.B. Verzugszinsen) („Vorbehaltsware“) vor.
Vorbehaltlich etwaiger weiterer Ansprüche, die myonic gegen den Kunden zustehen, ist myonic jedenfalls berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern, sofern der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Falls myonic sich entscheidet sein Rückforderungsrecht auszuüben, ist der Kunde verpflichtet die entsprechende Ware ohne schuldhaftes Zögern zurückzugeben. Die Rückgabe der Vorbehaltsware führt nicht zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung ist myonic berechtigt, die zurückgegebene Ware zur Befriedigung der Forderungen gegen den Kunden zu veräußern.
Der Kunde ist solange berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern, wie er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Er tritt bereits jetzt sämtliche aus dieser Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des mit myonic zuletzt vereinbarten Rechnungsbetrages (inklusive Mehrwertsteuer) an myonic ab, und myonic nimmt diese Abtretung an.

Der Kunde ist zur Verarbeitung und zur Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren („Umbildung“ oder „umgebildete Sache“) im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Eine solche Weiterverarbeitung wird für myonic vorgenommen. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Ware mit anderen, nicht myonic gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt myonic Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des anteiligen Wertes der Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für den Fall, dass der Kunde Alleineigentum an der umgebildeten Sache durch Vermischung erlangt, gewährt der Kunde myonic Miteigentum an der umgebildeten Sache. Der Kunde tritt myonic alle Ansprüche aus einer solchen Umbildung oder dem Weiterverkauf der umgebildeten Sache ab. myonic nimmt diese Abtretung an.

Der Käufer bleibt im Rahmen des ordentlichen Geschäftslaufs zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Das Recht von myonic, diese Forderungen selbst einzuziehen bleibt davon unberührt. myonic ist berechtigt das Recht des Kunden zum Verkauf der Ware und zur Einziehung der Forderungen zu widerrufen und Informationen sowie Unterlagen anzufordern, die myonic den Einzug der Forderungen ermöglichen, wenn der Kunde nicht mit den Zahlungsbedingungen übereinstimmt, in Zahlungsverzug ist, Insolvenz beantragt hat oder die Zahlungen einstellt.
Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware / umgebildete Sache separat zu lagern und als Eigentum von myonic zu kennzeichnen. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Etwaige Versicherungssummen für die Vorbehaltsware / umgebildete Sache müssen unverzüglich auf Anforderung an myonic ausgezahlt werden. Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde rechtzeitig und auf eigene Kosten durchzuführen.
Solange das Eigentum an der Vorbehaltsware / umgebildete Sache noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde nicht berechtigt die Ware zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereigenen. Für den Fall, dass die Ware beschlagnahmt, sichergestellt oder in sonstiger Weise Eingriffen Dritter ausgesetzt wird, hat der Kunde myonic unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen und mit den zur Anspruchsabwehr notwendigen Dokumenten zu versorgen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die myonic entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den myonic entstandenen Schaden.

Übersteigt der Wert der myonic eingeräumten Sicherheiten den Wert der Forderungen von myonic aus dem Vertragsverhältnis um 20%, so ist myonic auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die darüber hinausgehenden Sicherheiten freizugeben.

11. Datenschutz und Geheimhaltung
Der Verkäufer ist zur Verarbeitung der im Rahmen der Kundenbeziehung übergebenen oder in Verbindung damit gewonnenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt.
Der Kunde verpflichtet sich, Unterlagen, Informationen und Daten mit Bezug zu myonic, die er im Zusammenhang mit oder gelegentlich der vertragsgegenständlichen Zusammenarbeit erlangt hat, vertraulich zu behandeln.

12. Verschiedenes
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das Produkt ohne vorherige Benachrichtigung an den Käufer zu überarbeiten oder zu modifizieren, vorausgesetzt dass eine solche Überarbeitung oder Modifizierung weder die Form noch die vereinbarten Funktionen des Produkts beeinträchtigt.
Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig.

13. Schlussbestimmungen
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen myonic und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Ravensburg, Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen voll wirksam. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, soll die unwirksame oder undurchführbare Bedingung durch die entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt werden. Dies gilt auch für eventuelle Lücken in den Allgemeinen Lieferbedingungen.
April 2022, myonic GmbH, Steinbeisstraße 4, 88299 Leutkirch